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Von A bis G: Die neuen EU-Energielabel für Lichtquellen

neue EU-Energielabels Beitragsbild

Auch wenn die neue Energielabel-Verordnung (kurz ELR) bereits seit September 2021 auch für Beleuchtungsprodukte in Kraft getreten ist, sorgen die neuen Energielabels hierzulande nach wie vor für Verwirrung. Wo eine Lichtquelle für ihre Energieeffizienz bisher Wertungen wie A+++ oder A++ erhielt, finden wir heute oftmals nur Labels wie B oder C.

Aus A wird C – was hat es mit den neuen EU-Energielabels auf sich?

Die bis August 2021 geltende EU-Verordnung verlangte eine Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Lichtquellen mit gerichtetem und ungerichtetem Licht, die einem Lichtstrom über 30 Lumen aufwiesen. Die Skala zur Bewertung der Energieeffizienz reichte damals von A++ (= hohe Energieeffizienz) bis E (= sehr niedrige Energieeffizienz).

 

Mit der neuen EU-Verordnung wurde diese Skala überarbeitet und Lampen, LED-Module und Leuchten, bei denen die Lichtquelle nicht zerstörungsfrei entnommen werden kann, werden heute in Klassen von A bis G kategorisiert. A bedeutet dabei eine besonders hohe Lichtausbeute pro Watt, G entsprechend eine geringe. Die Plusklassen fallen damit weg und auch die Klasse A bleibt zunächst leer, um den Anreiz für Innovationen zu verstärken und die Bestklasse für zukünftigen noch effizientere Technologien zu reservieren.

Warum gibt es die neuen EU-Energielabels überhaupt?

Bereits zum zweiten Mal seit der Einführung im Jahr 1996 wurde das EU-Energielabel überarbeitet. Zu Beginn wurden elektronische Produkte wie heute in die Energieeffizienzklassen A bis G kategorisiert.

 

Ziel des Energielabels war es, den Verbrauchern durch eine transparente Kennzeichnung der Energieeffizienz von Produkten die Kaufentscheidung zu erleichtern und die Umwelt zu entlasten. Stetige Innovationen im Laufe der Zeit führten jedoch dazu, dass die meisten der elektronischen Produkte in die Effizienzklasse A eingestuft werden konnten – ein Vergleich verschiedener Lichtquellen war nur noch schwer möglich und dass, obwohl es deutliche Unterschiede hinsichtlich des Stromverbrauches verschiedener Leuchtmittel innerhalb derselben Energieeffizienzklasse gab.

 

Aus diesem Grund wurde 2003 das EU-Energielabel bereits zum ersten Mal überarbeitet und eine feinere Abgrenzung von Lichtquellen durch die Einführung der Energieeffizienzklassen A++ bis E vorgenommen. Eine ähnliche Entwicklung zeichnet sich seit 2003 ab: Modernste Beleuchtungstechnik führt zu immer energieeffizienteren Lichtquellen und eine Differenzierung ist nur noch schwer mehr möglich. Die Folge: Das EU-Energielabel für Lichtquellen wird erneut überarbeitet und auch das Testverfahren wird neu bestimmt und verschärft.

Wieso ist Energieeffizienzkennzeichnung für RMD-Leuchten nicht mehr möglich ist?

Die neue Vorschrift über die Energieverbrauchskennzeichnung gelten lediglich für Beleuchtungsprodukte, darunter Lichtquellen wie z.B. LED-Module und Betriebsgeräte. Lampen oder Leuchten gelten hingegen als vollständiger elektrischer Beleuchtungsapparat und werden vom Gesetzgeber explizit ausgeschlossen – und das obwohl bis Ende 2019 auch für Leuchten ein Energielabel üblich war.

 

Demnach ist eine Energieeffizienzkennzeichnung für alle unsere RMD-Leuchten nicht mehr möglich, obwohl unsere Produkte Bestklassen erreichen würden. Energieeffizienz, Kosteneinsparung und der Schutz unserer Umwelt sind dennoch nach wie vor Teil unserer Unternehmensphilosophie. Gemeinsam wollen wir auch in Zukunft durch innovative Lichtlösungen und mit dem Einsatz modernster Lichttechnologie die Effizienz unserer Leuchten stetig verbessern und nachhaltige Beleuchtungslösungen konzipieren.

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